Die italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) hat das im Jahr 2025 verhängte Kartellverfahren gegen Dolomiti Superski eingestellt. Der Skiverbund muss allerdings Entschädigungen von bis zu 30 Millionen leisten. Hintergrund des Kartellverfahrens waren unter anderem Vorwürfe zur Preisgestaltung und zu den Geschäftsbedingungen bei Skipässen.
Ab dem 15. Oktober können anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden nach eigener Wahl entweder eine Rückerstattung oder einen Preisnachlass auf zukünftige Käufe beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis des Erwerbs eines Talschafts-Skipasses mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen in den Wintersaisonen 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert die Entwicklung und Einrichtung eines eigens dafür vorgesehenen Internetportals durch verschiedene Abteilungen von Dolomiti Superski. Gleichzeitig wird das Konsortium der Liftbetreiber mit der sorgfältigen Prüfung jedes einzelnen Antrags betraut sein.
Die Nutzerinnen und Nutzer werden über die Informationskanäle von Dolomiti Superski rechtzeitig über die Modalitäten und Fristen für die Beantragung der Rückerstattungen beziehungsweise Preisnachlässe informiert, damit sie diese in Anspruch nehmen können.
03.08.2026
Die anhaltend hohen Temperaturen, die fehlende nächtliche Abkühlung, wiederholte Gewitter sowie die veränderten Schnee- und Gletscherverhältnisse lassen einen sicheren und qualitativ hochwertigen Skibetrieb für Gäste derzeit nicht mehr zu.